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AutorenbildNane Schomburg

Was sagt das Tierschutzgesetz dazu?

„Nach dem Geist unseres Tierschutzgesetzes müsste die Zucht von derartigen Hunden, Katzen und anderen Tieren eindeutig verboten werden.“⁠

Ein Zitat von Prof. Dr. Achim Gruber, aus seinem Buch „Das Kuscheltierdrama“. ⁠

Denn Bereits 2002 wurde der Tierschutz erklärtes Staatsziel in unserer Verfassung. Entscheidend sind leider aber oft, Einzelurteile der Gerichte mit Signalwirkung.⁠

So auch beim Federhaubenurteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2009:⁠

Die Zucht von Enten mit haubenähnlichen Federauswuchs am Kopf, sollte verboten werden. Da das Zuchtziel mit leidvollen Missbildungen von Gehirn und Schädel einhergehen kann. ⁠

Der „Qualzuchtparagraph“ 11b war damals so formuliert, dass das Gericht ein Zuchtverbot ablehnte. Dies wurde damit begründet, dass die schweren Gesundheitsstörungen für die Tiere nur naheliegend möglich seien, nicht jedoch überwiegend wahrscheinlich. ⁠

In der Fachwelt führte dieses Urteil zu scharfer Kritik, dennoch gab es daraufhin erstmal keine weiteren Initiativen zu Verboten von Qualzuchten. Die Signalwirkung war zu stark. ⁠

Aber für die Tiere ist diese sprachliche Erbsenzählerei doch völlig egal!⁠

Völlig richtig, willkommen in Deutschland!⁠




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