Das deutsche Tierschutzgesetz verbot Qualzuchten erstmals 1998, mit der Auslegung des Begriffs und der darauf folgenden Umsetzung tut man sich allerdings seither schwer.
1999 gab es vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein "Qualzuchtgutachten", welches helfen sollte.
Jedoch sind bis Heute viele Empfehlungen nicht umgesetzt. Es war scharf gemeint, doch wurde stumpf bis gar nicht umgesetzt.
Eine Aktualisierung dieses Qualzuchtgutachtens ist längst überfällig - vor allem nach dem umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntniszuwachs der letzten 20 Jahre.
- Aus dem Kuscheltierdrama von Prof. Dr. Achim Gruber
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